Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das gesamte Bildungs- und Wissenschaftsrecht, insbesondere für das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, das Beamtenrecht/Öffentliche Dienstrecht, das Promotionsrecht und für die Studienplatzklage und für das Besondere Verwaltungsrecht, insbesondere das Öffentliches Baurecht, das Gaststättenrecht und das Gewerberecht.
Wir sind die Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, die wir fortlaufend beraten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zahlreiche Verfahren im Auftrag verschiedener Allgemeiner Studierendenausschüsse geführt und werden regelmäßig in eigenen Angelegenheiten zur Erstellung von Gutachten, für Vorträge und Seminare wie auch für die Verfahren von Studierenden beauftragt.
Mehrere unserer Rechtsanwälte haben Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich geführt, die später Gegenstand der juristischen Ausbildungs- und Fachliteratur wurden und waren bzw. sind an der Universität zu Köln mit Aufgaben in der Lehre betraut und haben wissenschaftlich publiziert.
Jährlich führen wir über zweitausend vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren in unseren Kompetenzfeldern in allen Instanzen. Erfolgreich waren und wir dabei sowohl in vorgerichtlichen Verfahren als auch in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in zahlreichen Bundesländern, vor den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen und nicht zuletzt - mehrfach - vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-Alpha, WDR, WDR 5 Radio, FAZ, ZEIT Campus, Wirtschaftswoche, Legal Tribune Online, WiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.
Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Institutionen, private Hochschulen, Parteien und insbesondere die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland, welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir tun.
" Einzigartige Kompetenz im Bildungsrecht
"Im Rahmen meiner Tätigkeit in mehreren Gremien (Fachschaftsrat, AStA) lernte ich schon viele Anwälte kennen. Dabei habe ich noch keine, vergleichbar kompetenten Anwälte kennengelernt, wie die der Kanzlei Teipel & Partner. Neben der Kompetenz, sind vor allem das hohe Spezialisierungswissen und die Ehrlichkeit ausschlaggebende Faktoren, die wir sehr schätzen und gleichzeitig Anlass dafür sind, die Kanzlei in hochschul- und prüfungsrechtlichen Fragen und Problemstellungen jederzeit wieder zu kontaktieren und zu beauftragen.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einen beachtlichen Erfolg im Prüfungsrecht gegen die Technische Hochschule Köln.
mehr erfahrenErfolgreiche Anfechtung des Eignungsfeststellungsverfahrens im Masterstudiengang BWL gegen die Hochschule München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte.
mehr erfahrenTeipel und Partner Rechtsanwälte erwirken Zulassung zur mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamen Jura.
mehr erfahrenTeipel und Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich.
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Verwaltungsgericht Arnsberg hinsichtlich einer Prüfungsanfechtung im Fach Wirtschaftswissenschaften.
mehr erfahrenAn den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 7 weiteren Studienplätzen Medizin im 1. Fachsemester in Jena zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 14 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester (Klinik) in Jena zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 20 weiteren Studienplätzen Medizin im 1. Fachsemester in Hannover zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu zwei weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester in Hannover zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Psychologie Bachelor durch Teipel & Partner an der Universität Wuppertal zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Psychologie Master durch Teipel & Partner an der Universität Wuppertal zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage im Masterstudiengang Master of science Economics Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre (VWL) gegen die Universität Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Zulassungsvergleich) durch Teipel & Partner Rechtsanwälte.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Wirtschaftspsychologie durch Teipel & Partner zum Wintersemester 2018/2019, Hochschule Bielefeld
mehr erfahrenMit Studienklagen zum Studienplatz der Wahl - unabhängig von nc und Wartezeit!
Unsere Leistungen umfassen:
Für Medizin und Zahnmedizin: Die Studienplatzklage Medizin mit Bewerbungsoptimierung.
Wir bieten Ihnen:
Den Master Studienplatz einklagen. Mit der Masterplatzklage kommen Sie zu Ihrem Studienplatz im Master:
Wir erarbeiten:
Für alle Quereinsteiger-Medizinin und Zahnmedizin aus dem Ausland: Rechtzeitig die Rückkehr planen.
Wir beraten zu:
Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
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