Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Zweigstellen in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das gesamte Bildungs- und Wissenschaftsrecht, insbesondere für das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, das Beamtenrecht/Öffentliche Dienstrecht, das Promotionsrecht und für die Studienplatzklage.
Wir sind die Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse, die wir fortlaufend beraten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zahlreiche Verfahren im Auftrag verschiedener Allgemeiner Studierendenausschüsse geführt und werden regelmäßig in eigenen Angelegenheiten zur Erstellung von Gutachten, für Vorträge und Seminare wie auch für die Verfahren von Studierenden beauftragt.
Mehrere unserer Rechtsanwälte haben Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich geführt, die später Gegenstand der juristischen Ausbildungs- und Fachliteratur wurden und waren bzw. sind an der Universität zu Köln mit Aufgaben in der Lehre betraut und haben wissenschaftlich publiziert.
Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-Alpha, WDR, WDR 5 Radio, FAZ, ZEIT Campus, Wirtschaftswoche, Legal Tribune Online, WiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.
Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Institutionen, private Hochschulen, Parteien und insbesondere die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland, welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir tun.
" Einzigartige Kompetenz im Bildungsrecht
"Im Rahmen meiner Tätigkeit in mehreren Gremien (Fachschaftsrat, AStA) lernte ich schon viele Anwälte kennen. Dabei habe ich noch keine, vergleichbar kompetenten Anwälte kennengelernt, wie die der Kanzlei Teipel & Partner. Neben der Kompetenz, sind vor allem das hohe Spezialisierungswissen und die Ehrlichkeit ausschlaggebende Faktoren, die wir sehr schätzen und gleichzeitig Anlass dafür sind, die Kanzlei in hochschul- und prüfungsrechtlichen Fragen und Problemstellungen jederzeit wieder zu kontaktieren und zu beauftragen.
Für Prüflinge bieten wir die gesamte Bandbreite an prüfungsrechtlicher Unterstützung durch hochspezialisierte Berater an:
Hochschulen in privater Trägerschaft benötigen eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Für private Hochschulen bieten wir u.a.:
Speziell für die Allgemeinen Studierendenausschüsse, Fachschaften etc. bieten wir ein umfangreiches Angebot:
Großes Plagiatsverfahren im Großraum Köln: 17 von 18 anwaltlich vertretenen Prüflingen lassen Klage durch Teipel & Partner Rechtsanwälte erheben.
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht gegen Hochschule Gelsenkirchen wegen endgültigen Nichtbestehens der Bachelorprüfung im Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen Facility Management“ erfolgreich.
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte führen erfolgreiche Prüfungsanfechtung gegen die RWTH Aachen wegen endgültigen Nichtbestehens der Ärztlichen Basisprüfung (OSPE)
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte führen erfolgreiche Prüfungsanfechtung gegen die Westfälische-Wilhelms-Universität Münster bei endgültigem Nichtbestehen
mehr erfahrenAn den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 3 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester in Heidelberg (Standort Mannheim) zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 20 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester in Heidelberg zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 6 weiteren Studienplätzen Medizin (Vollstudienplätze) im 1. Fachsemester in Tübingen zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 4 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester in Tübingen zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Wirtschaftspsychologie durch Teipel & Partner an der Hochschule Osnabrück zum Sommersemester 2018.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Psychologie Master durch Teipel & Partner an der Universität Tübingen zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage im Master Psychologie, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es an der Uni Wuppertal im Masterstudiengang Psychologie zu weiteren Studienplätzen 1. Fachsemester zum Wintersemester 2017/2018.
mehr erfahrenIm Rahmen einer durch Teipel & Partner Rechtsanwälte geführten Studienplatzklage für den Studiengang Bachelor BWL konnten wir im laufenden gerichtlichen Verfahren erreichen, dass die LMU München unsere Mandantschaft im Vergleichswege zum Studium im Wintersemester 2017/2018 zugelassen hat.
mehr erfahrenMit Studienklagen zum Studienplatz der Wahl - unabhängig von nc und Wartezeit!
Unsere Leistungen umfassen:
Für Medizin und Zahnmedizin: Die Studienplatzklage Medizin mit Bewerbungsoptimierung.
Wir bieten Ihnen:
Den Master Studienplatz einklagen. Mit der Masterplatzklage kommen Sie zu Ihrem Studienplatz im Master:
Wir erarbeiten:
Für alle Quereinsteiger-Medizinin und Zahnmedizin aus dem Ausland: Rechtzeitig die Rückkehr planen.
Wir beraten zu:
Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
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