Das Hochschulrecht ist ein sehr vielseitiges und sehr komplexes Rechtsgebiet, in welchem die landesgesetzlichen Besonderheiten exakt zu beachten sind. Eine genaue Kenntnis der unterschiedlichen Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesländern ist daher unerlässlich, um Mandate im Hochschulrecht erfolgreich zu führen.
Das Hochschulrecht weist Parallelen zum Prüfungsrecht auf, da im Rahmen bei Prüfungsanfechtungen häufig ebenfalls die landesgesetzlichen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes und weiterer Verordnungen auf die Einhaltung der normierten Vorgaben zu überprüfen sind. Gleichwohl wirkt das Hochschulrecht über das Prüfungsrecht hinaus, wenn beispielsweise die Zusammensetzung von Organen, Gremien oder Ausschüssen zur Diskussion steht. Ebenso sind das Auslaufen von Studiengängen, die Durchführung von Wahlen, die Mitwirkungsbefugnis oder die Stimmberechtigung von Mitgliedern, die Teilnahme an oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen (beispielsweise in der Zahnmedizin) dem ebenso dem Hochschulrecht zuzuordnen wie dies auch bei der Konzeption, der Überprüfung und dem Erlass von Ordnungen/Satzungen der Fall ist.
Wir führen Verfahren im Hochschulrecht für Privatpersonen, wir beraten, vertreten und schulen als Vertrauensanwälte zahlreicher Allgemeiner Studierendenausschüsse deren Mitglieder, Vorstände und weitere Mitglieder von Organen und Gremien staatlicher Hochschulen, z.B. von Prüfungsausschüssen, von Fachschaften und von Fachbereichsräten.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Verwaltungsgericht bei einer Prüfungsanfechtung Medizin in BW
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung Zahnmedizin in NRW
Teipel und Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg im Prüfungsrecht: FU Hagen versichert schriftlich, umstrittenes Prüfungsverfahren nicht mehr anzuwenden.
Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erfolgreiches Berufungszulassungsverfahren vor OVG NRW.
Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erfolgreiches Berufungsverfahren vor OVG NRW gegen Uni Wuppertal
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln im Prüfungsrecht.
Teipel & Partner Rechtsanwälte im Promotionsrecht erfolgreich in einem umfangreichen Plagiatsverfahren (Medizin/Dissertation).
Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB
| Köln | Frankfurt a.M. |
| Hamburg | München |
0700 | 4 44 44 764