Das Studium – für Viele die schönste Zeit ihres Lebens. Leider folgt der anfänglichen Euphorie nicht selten die Ernüchterung: Es gibt in Deutschland für fast alle Studiengänge deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber, als Plätze vorhanden sein sollen. Für ein Medizinstudium benötigt man aktuell leider einen Abischnitt von 1,1 oder besser. In anderen Studiengängen wie Psychologie, Zahnmedizin, Lehramt, Soziale Arbeit und vielen weiteren Studiengängen sieht es leider nicht viel besser aus.
Ungerecht? Ja! Schließlich berechtigt das Abitur zum Studium. Und der sog. Nc ist nicht etwa gesetzlich festgelegt oder gar vorgeschrieben. Er ist ganz schlicht das Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
Die Lösung: Studienklagen. Hiermit weisen wir den Hochschulen nach, dass diese ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet haben und dass es weitere Studienplätze geben muss, das Angebot also in Wahrheit höher ist. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom Nc und gilt für alle Studiengänge an sämtlichen staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen).
Jährlich machen mehrere hundert Abiturientinnen und Abiturienten von dieser Möglichkeit Gebrauch und sichern sich auf diese Weise den ihnen grundsätzlich zustehenden Studienplatz.
Als Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse (AStA) von Universitäten und Fachhochschulen kennen wir die Probleme und wissen, „wo der Schuh drückt“. Niemand muss sich mit dem „Nc-Argument“ auf mehrere Jahre Wartezeit (derzeit sieben Jahre in der Medizin, unabhängig von der Abiturnote) vertrösten lassen.
Mit Studienklagen zum Studienplatz der Wahl - unabhängig von nc und Wartezeit!
Unsere Leistungen umfassen:
Für Medizin und Zahnmedizin: Die Studienplatzklage Medizin mit Bewerbungsoptimierung.
Wir bieten Ihnen:
Den Master Studienplatz einklagen. Mit der Masterplatzklage kommen Sie zu Ihrem Studienplatz im Master:
Wir erarbeiten:
Für alle Quereinsteiger-Medizinin und Zahnmedizin aus dem Ausland: Rechtzeitig die Rückkehr planen.
Wir beraten zu:
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Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
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